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Kosten

Herbst
Eine Kostenerstattung für Behandlungen und Verordnungen ist durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht möglich.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten, je nach Tarif, ganz oder teilweise. Es wird empfohlen, sich bei der jeweiligen KV nach der tatsächlichen Höhe zu erkundigen.

Eine erfreuliche Tendenz ist, dass immer mehr private KV wie z.B. DKV, ERGO, Barmenia, Signal usw. Zusatzversicherung für Naturheilkunde anbieten. Mit geringem Beitrag kann man mindestens 70-80% Behandlungskosten erstattet bekommen. Unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen KV Sie versichert sind, können Sie mit solcher Zusatzversicherung Ihre Gesundheit gut absichern.

Abgerechnet wird, in der Regel nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Vor jeder Behandlung wird der Patient über die Höhe der Kosten informiert.